ReKru GmbH

EG-Spirituosen-Verordnung und AGeV

Neue Vorschriften in Kraft getreten.

Seit 20. Mai 2008 gelten sowohl in der EU als auch ergänzend in Deutschland neue Vorschriften für Spirituosen: die novellierte EG-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 sowie eine geänderte Fassung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV).

Novellierte Spirituosen-VO
In der novellierten EG-Spirituosenverordnung sind die wichtigsten Definitionen der verschiedenen Spirituosenkategorien, die Ausgangsstoffe für die Spirituosenherstellung, die erlaubten Zusatzstoffe und die Voraussetzungen für geografische Herkunftsangaben europaweit verbindlich festgelegt. Insgesamt sind europaweit 46 Spirituosenkategorien definiert und geschützt.

Der Zusatz künstlicher Süßungsmittel zu Spirituosen und der Zusatz von Aromen zu Bränden und Geisten bleibt verboten. Wodka darf auch künftig wie bisher aus allen landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen wie z. B. Getreide, Kartoffeln, Obst, Wein oder Zuckerrohr hergestellt werden. Wird er aus anderen als den traditionellen Rohstoffen Kartoffeln oder Getreide hergestellt, müssen die verwendeten Rohstoffe angegeben werden.

Die Bezeichnung “Jägertee”, “Jagertee” und “Jagatee” bleiben als geschützte geografische Angabe ausschließlich österreichischen Herstellern vorbehalten. Für vergleichbare in Deutschland hergestellte Produkte wurde die Bezeichnung “Hüttentee” reserviert. Die Bezeichnung “Korn” und “Kornbrand” sind jetzt anerkannte geografische Herkunftsangaben für Erzeugnisse aus Deutschland, Österreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und mussten national neu geregelt werden.

Änderungen der AGeV
Die Verordnung zur Änderung der AGeV hält die materiellrechtlichen Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen der Spirituosen “Korn” und “Kornbrand” aufrecht, die bisher unmittelbar im EG-Spirituosenrecht geregelt waren. So ist sichergestellt, dass Korn und Kornbrand, auch künftig in Deutschland nach dem seit 1907 geltenden Reinheitsgebot hergestellt werden darf (Herstellung nur aus dem vollen Getreidekorn der traditionell einheimischen Rohstoffe Roggen, Weizen, Hafer, Gerste und Buchweizen ohne jegliche Zusatzstoffe). Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant baldmöglichst eine Ablöseverordnung zur AGeV, um darin die weiteren für die Durchführung und Ergänzung des EG-Spirituosenrechtes notwendigen Vorschriften festzulegen, insbesondere die jetzt EG-rechtlich vorgeschriebenen technischen Unterlagen für deutsche Spirituosen mit einer anerkannten geografischen Herkunftsangabe.

Zu diesen Produkten zählen unter anderem Schwarzwälder Kirschwasser, Steinhäger, Deutscher Weinbrand, Fränkisches Zwetschgenwasser, Blutwurz oder Bärwurz.

Übergangsfristen
Spirituosen, die nicht mehr den Anforderungen des neuern EG-Spirituosenrechts genügen, dürfen noch ein Jahr lang bis zum 20. Mai 2009 nach dem früheren Recht hergestellt und bis zum Abbau der Bestände in den Verkehr gebracht werden.

Für Sie gelesen aus:
Kleinbrennerei – Fachinformationen für die Obst- und Getreidebrennerei 7/2008
www.kleinbrennerei.de

Datum: Montag, 9. März 2009
Themengebiet: Brennerei-Kellerei-Mosterei Trackback: Trackback-URL
Feed zum Beitrag: RSS 2.0

blogoscoop Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de rss reader