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Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe

24.09.2008 | Thema: Brennerei-Kellerei-Mosterei | Kommentare (0)

Zum Schutz vor allergischen Reaktionen müssen ab dem 1. Juni 2009 weitere bestimmte Lebensmittelzutaten deklariert werden. Bislang war für Wein nur gem. Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG die Angabe Sulfite verpflichtend. Mit der Richtlinie 2007/68/EG wurden Ende November 2007 die Kennzeichnungsverpflichtungen erweitert. Der Anhang IIIa wurde inhaltlich ausgeweitet und umfasst nun auch “Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse” sowie “Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse”. Dadurch ist der Weinbereich betroffen durch die Weinbehandlungsmittel Albumin, Lysozym und Kasein.
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