Kontingent-Regelung ab 2011
11.04.2011 | Thema: Brennerei-Kellerei-Mosterei, Rekru | Kommentare (0)
Saisonarbeitskräfte
Der Einsatz osteuroäischer Saisonarbeitskräfte ist für eine Vielzahl von Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus unabdingbare Voraussetzung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung ihrer Betriebe. Aufgrund einer Sonderregelung in der Beschäftigungsverordnung können Saisonarbeitskräfte aus verschiedenen osteuropäischen Staaten für bis zu sechs Monate im Kalenderjahr, vor allem in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau beschäftigt werden.
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