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Kontingent-Regelung ab 2011

Saisonarbeitskräfte

Der Einsatz osteuroäischer Saisonarbeitskräfte ist für eine Vielzahl von Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus unabdingbare Voraussetzung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung ihrer Betriebe. Aufgrund einer Sonderregelung in der Beschäftigungsverordnung können Saisonarbeitskräfte aus verschiedenen osteuropäischen Staaten für bis zu sechs Monate im Kalenderjahr, vor allem in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau beschäftigt werden.

Gegenüber den anderen Wirtschaftsbereichen in Deutschland war und ist dies eine Privilegierung. In den letzten Jahren hat die Politik mit großem Aufwand unter Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit versucht, die Anzahl osteuropäischer Saisonarbeitskräfte in Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau zu reduzieren.

Dazu wurde eine Eckpunkteregelung eingeführt, die in der Vergangenheit mehrmals angepasst wurde, weil sich gezeigt hat, dass es kaum möglich ist, Arbeitskräfte vom heimischen Arbeitsmarkt in die angebotenen Tätigkeiten zu vermittlen.

Neu für 2011: Allgemeine Arbeitnehmerfreizügigkeit
Ab dem 1. Januar 2011 benötigen Saisonarbeitskräfte aus den so genannten EU-Acht-Staaten (z. B. Polen) keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr. Ab dem 1. Mai 2011 gilt für diese Staaten allgemeine Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Das heißt, dass ab 1. Mai 2011 Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Slowenien, arbeitsgenehmigungsfrei in Deutschland in allen Branchen arbeiten können. Dadurch kann eine zusätzliche Konkurrenz um diese Arbeitskräfte entstehen.

Ausnahmen für Bulgarien, Rumänien und Kroatien
Für Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien sowie dem Nicht-EU-Staat Kroatien gilt dies nicht. Bürger aus diesen Staaten benötigen weiterhin eine EU-Arbeitsgenehmigung. Das bekannte Verfahren über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung inklusive Schnellvermittlungsverfahren bleibt für Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern grundsätzlich bestehen.

150 000 Saisonarbeitskräfte zugelassen
Allerdings wird die Eckpunkteregelung abgeschafft und durch eine Kontingentregelung ersetzt. Für das Jahr 2011 wird ein Kontingent von 150 000 tatsächlich vermittelten Saisonarbeitskräften festgelegt, die von der Bundesagentur für Arbeit ohne Arbeitsmarktprüfung zugelassen werden.

Im Jahr 2010 sind ca. 110 000 Saisonarbeitskräfte aus diesen drei Staaten beschäftigt worden, so dass auch bei einer Reduzierung der Arbeitskräfte aus Polen davon auszugehen ist, dass das vorgegebene Kontingent reicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Entwicklung der Zulassungen im nächsten Jahr kontinuierlich beobachten, um bei einem höheren Bedarf rechtzeitig nachsteuern zu können.

Durch den Wegfall der Eckpunkteregelung haben die Betriebe nunmehr die Möglichkeit, unkompliziert unter Wegfall betrieblicher Höchstgrenzen zusätzliche Saisonarbeitskräfte anzufordern.

Einzelheiten werden demnächst durch die Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben unter www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Vermittlung-Saisonarbeitnehmer.pdf

Quelle: Fachmagazin “Kleinbrennerei 4/2011″
Burkhard Möller, agri-jur.
www.kleinbrennerei.de

Datum: Montag, 11. April 2011
Themengebiet: Brennerei-Kellerei-Mosterei, Rekru Trackback: Trackback-URL
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