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Ein lebensmittelrechtlich zugelassenes Konservierungsmittel zur Haltbarmachung von Essiggemüse und Sauerkonserven. Frucht- und Traubenweine werden vor der Nachgärung geschützt. Verhindert bei Marmeladen/Konfitüren die Schimmelbildung.
Dosage und Anwendung: max. 2,7 g/10 l Wein. Weine müssen vor dem Zusatz glanzklar und geschwefelt sein sowie nach dem Zusatz unmittelbar auf Flaschen abgefüllt werden und dürfen danach nicht im Anbruch liegen bleiben.
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