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Holzchips finden Verwendung zur sensorischen Optimierung von Spirituosen und Weinen. Verglichen mit der Reifung unter Sauerstoffeinfluss während einer Lagerung im Holzfass, beschränkt sich der Effekt eines Holzkontaktes im Edelstahl-/Glasbehälter auf eine Extraktion von Gerb- und Farbstoffen sowie von Holz- und Röstaromen. Je nach Lagerdauer und Holzchipssorte sowie Toastungsgrad erhält das Getränk eine leicht würzig-süßliche Fassnote und einen hellgelb bis bernsteinfarbenen Farbton.
Für Weine dürfen nur Eichenholzchips, -würfel und -blöcke verwendet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 606/2009 erlaubt die Verwendung von Eichenholzstücken bei der Bearbeitung von Weinen aller Qualitätsstufen (außer bei Prädikatsweine) und in allen Verabeitungsstufen auch in der Maische. Weine, die mit einem Hinweis auf Barrique oder Holzfassausbau deklariert werden sollen, dürfen nicht mit Holzstücken behandelt werden. Zulässig ist die Behandlung von Spirituosen sowie Bränden und Weinbrand (hier indirekt in Form eines alkoholischen Extrakts aus Holz).
Mit Holzchips behandelte Edelbrände müssen als Spirituosen deklariert werden. |
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