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Pektin

Produktbeschreibung:
Pektin
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Pulverförmiges Apfelpektin für die Herstellung von Konfitüren, Marmeladen und Gelees (standardisiert mit Dextrose und Kalziumcitrat, zulässig auch für die Verwendung in Bio-Produkten).

Pektin ist eine in allen Früchten von Natur aus vorkommende „Kittsubstanz“, die die Festigkeit des Fruchtfleisches bewirkt. Weichfleischige Früchte wie Erdbeeren, Kirschen und Weintrauben beinhalten wenig Pektin. Äpfel, Quitten und Schwarze Johannisbeeren sind dagegen pektinreiche Früchte.

Bei der Bereitung von Konfitüren und Fruchtaufstrichen bewirkt dieses Pektin das Gelieren eines unter Zuckerzusatz gekochten und dann abgekühlten Fruchtmuses. Pektinreiche Früchte gelieren dabei meist ohne zusätzliches Pektin. Bei der Verarbeitung pektinarmer Früchte und bei der Herstellung von Gelees aus Fruchtsaft oder Wein muss dagegen Pektin zugesetzt werden.

Die Konfitürenverordnung:
Während der Phantasie des häuslichen Obstverarbeiters hinsichtlich der Rezeptur keine Grenzen gesetzt sind, gilt für gewerblich hergestellte Erzeugnisse die Konfitürenverordnung.

Anwendung von Pektin:
Die Verwendung unseres Pektins ermöglicht die Herstellung herkömmlicher Produkte, aber auch kalorienreduzierter sowie alternativ gesüßter (z.B. mit Ahornsirup, Honig) Erzeugnisse. Darin besteht der Unterschied zum Gelierzucker, der eine fertige Mischung aus Haushaltszucker und Pektin, eventuell noch Zitronensäure und Konservierungsstoffen ist.

Rezepturbeispiel:
Nach dem Prinzip 2 Teile Frucht, 1 Teil Zucker können Obst, Saft oder Wein nach folgendem Rezept verarbeitet werden:

  • ca. 40-60 g Pektin mit ca. 100 g Zucker mischen
  • Mischung in 2 kg pürierte Früchte, Saft oder Wein einrühren und aufkochen
  • ca. 900 g Zucker einrühren und ca. 3 Minuten weiterkochen
  • ggf. mit Zitronensäure oder -saft auf pH 3 ansäuern
  • Gläser randvoll einfüllen, verschließen und ca. 5 Minuten auf den Kopf stellen

Hinweise zur Haltbarkeit:
Alle genannten Produkte verdanken ihre Haltbarkeit der Hitzebehandlung (ca. 5min kochen), absolutem Luftabschluss, dem pH-Wert kleiner 4 (hoher Säuregehalt) und einer Zuckerkonzentration von mindestens 50%. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt oder unterschritten, muss mit einer verminderten Lagerfähigkeit vor allem im Anbruch gerechnet werden. Solche Produkte sollten gekühlt und nach Anbruch in wenigen Tagen gegessen werden.

Alle Informationen in dieser Druckschrift entsprechen unseren derzeitigen Erfahrungen und Kenntnissen. Die Fa. ReKru GmbH garantiert weder, dass die Produkte ohne vorheriges sorgfältiges Erproben, wie oben beschrieben, verwendet werden können, noch, dass durch ihren Gebrauch nicht Patentrechte Dritter verletzt werden.

 

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