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Stellungnahme des EU-Parlamentes

Verbraucherinformations-Verordnung

Am 16. Juni 2010 hat das Europäische Parlament über den Entwurf für eine “Verordnung betreffend die Information des Verbrauchers über Lebensmittel” (Verbraucherinformations-VO) abgestimmt.
Bei dieser VO handelt es sich um ein Regelungsvorhaben der EU, das seit langem äußerst umstritten ist und bei dem z. T. völlig konträre Forderungen der Verbraucherschützer und der Hersteller von Lebensmitteln aufeinander prallen.
Besonders in der Öffentlichkeit diskutiert wurde die sog. “Lebensmittelampel”, bei der die Verbraucher durch grüne, gelbe und rote Punkte vor guten, weniger guten und schlechten Lebensmitteln gewarnt werden sollten. Das EU-Parlament hat sich mehrheitlich gegen die Ampel ausgesprochen.
Die Spirituosenindustrie ist von der Entscheidung des EU-Parlaments in mehrfacher Hinsicht betroffen:

  • Zutatenverzeichnis
    Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Wein, Bier und Spirituosen weiterhin von der Zutatenkennzeichnung ausgenommen werden. Nach Inkrafttreten der VO soll in einer Übergangsfrist von fünf Jahren geprüft werden, welche besonderen Regelungen für diese Erzeugnisse hinsichtlich des Zutatenverzeichnisses gelten sollen. Das Parlament geht sogar so weit, einzelstaatliche Regelungen, die ein Zutatenverzeichnis vorsehen, zunächst nicht mehr zuzulassen. Ob dies der Ministerrat mitträgt, scheint aber zweifelhaft.
  • Nährwertkennzeichnung
    Auch von der Nährwertkennzeichnung werden die o. g. alkoholischen Getränke zunächst ausgenommen. Das Parlament hat eine Frist von fünf Jahren für die Prüfung eingeräumt, ob und inwieweit die Kennzeichnung des Nährwertes, also des Energiewertes, der Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten unter besonderer Nennung von Salz und Zucker, für diese Produkte sinnvoll ist.
  • Schriftgröße
    Eine konkrete Mindestgröße für die Angaben auf dem Etikett lehnt das Parlament ab. Der Entwurf sah noch vor, dass die Buchstaben und Zahlen auf dem Etikett mindestens 3 mm hoch sein müssen. Entscheidend für die Angaben auf dem Etikett ist die Lesbarkeit, wobei mehrere Kriterien eine Rolle Spielen, wie z. B. Buchstabengröße, aber auch das Schriftbild, der Kontrast zum Hintergrund und dessen Farbe.
  • Herkunftsangabe
    Ein wichtiger und sehr umstrittener Punkt bei den Beratungen ist die Angabe der Herkunft der Lebensmittel und der Zutaten. Unmittelbar hiervon betroffen sind allerdings nur bestimmte Lebensmittel wie z. B. Fleisch und Molkereiprodukte. Für andere Lebensmittel, z. B. auch für Spirituosen, soll die Herkunftsangabe nur vorgeschrieben werden, wenn aufgrund der Ausstattung des Produktes die Gefahr besteht, dass der Verbraucher über dessen Ursprung getäuscht werden könnte.
    Als nächstes wird sich nun der Ministerrat mit dem Verordnungsentwurf befassen. Durch das Votum des Parlaments ist nun aber eine wichtige Weichenstellung erfolgt.

Auszug aus dem Fachmagazin “Kleinbrennerei” 9/2010
Autor: BOV
www.kleinbrennerei.de

Datum: Mittwoch, 29. September 2010
Themengebiet: Brennerei-Kellerei-Mosterei, Brennereibedarf, Rekru Trackback: Trackback-URL
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