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Beschlüsse zum Bezeichnungsrecht

Der Bundestag hat das fünfte Weingesetz beschlossen, mit dem die EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Wenn der Bundesrat am 10. Juli 2009 dem Gesetz zustimmt, wird am 1. August die Kategorie “Tafelwein” wegfallen. Einfache Weine dürfen nach Angaben des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) dann ohne Herkunftsangaben verkauft werden, sollen aber Bezeichnungen zur Rebsorte und zum Jahrgang auf dem Etikett führen. Weitere Änderungen des bisherigen Kennzeichnungssystems mit den bekannten Ursprungsbezeichnungen und Qualitätsstufen – etwa Kabinett, Spätlese oder Auslese – werde es trotz der EU-Weinmarktreform bis 2011 nicht geben.

Bis 2011 Konzeption erarbeiten
Bis dahin soll dem Verband zufolge eine Konzeption erarbeitet werden, die Elemente des deutschen Kennzeichnungssystems mit der EU-Systematik verbindet. Auf EU-Ebene werden bereits zum 1. August die Herkunftsbegriffe – schützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angabe (g. g. A.) als Elemente der Weinkennzeichnung etabliert.

Zum Beschluss der Novelle des Weingesetzes im Ernährungsausschuss äußerten sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und die zuständige Berichterstatterin Julia Klöckner. Ihrer Auffassung nach profitieren die Erzeuger und die Verbraucher in Deutschland gleichermaßen von der Entscheidung, die Grundstruktur des deutschen Weinbezeichnungsrechts zu erhalten. Damit werde ein Durcheinander bei der Weinbezeichnung verhindert. Diese Einschätzung teilte auch die SPD-Bundestagsfraktion. Kritik übte deren Berichterstatter Gustav Herzog aber am geplanten Erhalt der Hektarertragsregelung in ihrer bisherigen Form. Laut Bundestagsbeschluss unterlägen weiterhin nur Erzeugerbetriebe dieser sinnvollen Limitierung, während ausschließlich Verarbeiterbetriebe von Trauben größere Weinmengen pressen dürften. Dies sorge zunehmend für Marktverzerrungen und für eine zunehmende Umgehung der qualitätssichernden Hektarertragsregelung.

Noch viel Detailarbeit
Auch der Weinbauverband begrüßte den Beschluss zur Weinkennzeichnung. Es sei positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber sich für eine geordnete Anpassung an die neuen Brüsseler Vorgaben ausspreche und entsprechende Übergangsphasen ausnutze, betonte der DWV in einer Presseinformation. So könne vermieden werden, dass durch überlappende Bezeichnungen nach altem und neuem Recht für Verbraucher die Übersicht verloren gehe und es in der Branche zu Irritationen komme. Nun seien Bund und Länder sowie die Weinwirtschaft aufgefordert, rasch konzeptionelle Antworten auf die geänderten EU-Kennzeichnungsvorschriften zu geben. “Wir müssen eine Systematik finden, die Transparenz für die Verbraucher und faire Wettbewerbsbedingungen schafft”, stellte DWV-Präsident Norbert Weber fest. Weber unterstrich, die Anpassung des Weingesetzes sei ein wichtiger Schritt gewesen, “aber jetzt liegt noch viel inhaltliche Detailarbeit vor uns”.

Für Sie gelesen:
Auszug aus dem Fachmagazin: Rebe & Wein 7/2009
www.kleinbrennerei.de

Datum: Freitag, 7. August 2009
Themengebiet: Brennerei-Kellerei-Mosterei, Rekru Trackback: Trackback-URL
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