DIGITAL –WAAGE mit Eichzulassung - nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie z. B. wie folgt verwendet werden:
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Bei der Herstellung von Fertigpackungen (z. B. Abfüllung in BIB-Beutel) sowie zur Herstellung sonstiger Fertigpackungen.
- Industriequalität: durch die stabile Konstruktion und robusteAusführung ideal geeignet für den dauerhaften Einsatz auch im industriellen Umfeld
- Tischfuß inkl. Wandhalterung für das Auswertegerät
- Libelle und Fußschrauben zum exakten Nivellieren der Waage dadurch genaueste Wägeergebnisse
- Summieren von Gewichtswerten und Zählteilen
Technische Daten:
Großes hinterleuchtetes LCD-Display, Ziffernhöhe 52mm, Ablesbarkeit d: 2 g; 5 g, Wägebereich: 6/15 kg (Zweibereichswaage),
Mindestlast: 40 g, Abmessung Wägeplatte: BxTxH 400x300x128 mm, Kabellänge Auswertgerät: 2,5 m Eichung erfolgt im Werk. Dafür wird die
PLZ des Aufstellungsortes benötigt. |