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	<title>ReKru GmbH Blog &#187; Destillate</title>
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	<description>ReKru GmbH Blog</description>
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		<title>Aufklärung statt Verbote</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2015 10:22:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Koenig]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Brennerei-Kellerei-Mosterei]]></category>
		<category><![CDATA[Rekru]]></category>
		<category><![CDATA[Destillate]]></category>
		<category><![CDATA[Spirituosen]]></category>

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		<description><![CDATA[Alkoholische Getränke als Bestandteil europäischer Genusskultur Im Fokus eines Parlamentarischen Abends, zu dem der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. (BSI) Anfang März in Brüssel geladen hatte, stand unter anderem das Thema &#8220;Genuss, Tradition und Verantwortung&#8221;. Herbert Dorfmann, Mitglied des Europäischen Parlaments (Christdemokraten), Brüssel, und neu gewählter Präsident der Intergruppe Wein, Spirituosen und Qualitätslebensmittel [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Alkoholische Getränke als Bestandteil europäischer Genusskultur</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Fokus eines Parlamentarischen Abends, zu dem der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. (BSI) Anfang März in Brüssel geladen hatte, stand unter anderem das Thema &#8220;Genuss, Tradition und Verantwortung&#8221;.<span id="more-820"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Herbert Dorfmann, Mitglied des Europäischen Parlaments (Christdemokraten), Brüssel, und neu gewählter Präsident der Intergruppe Wein, Spirituosen und Qualitätslebensmittel im EU-Parlament, betonte: &#8220;Genuss ist Teil der Kultur in Europa. Das sage ich nicht nur als Abgeordneter im Europäischen Parlament, sondern auch als Südtiroler. Wir bezeichnen unser Land gerne als ein Genussland. Alkoholische Getränke sind seit Jahrtausenden Teil unserer europäischen Genusskultur.&#8221; Verantwortungsvoller Umgang mit Bier, Wein und Spirituosen gehöre zum Leben vieler Europäer und dürfe durch Gesetze weder verboten noch vermiest werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der übermäßige Konsum aber schade den Konsumenten und letztlich auch den Produzenten. Dorfmann weiter: &#8220;Wir haben in Europa eine einzigartige Kultur alkoholischer Getränke und sollten auch nicht vergessen, dass diese eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung vor allem auch in vielen ländlichen Gebieten Europas haben.&#8221; Der verantwortungsvolle Umgang mit ihnen müsse Teil unserer Lebensgewohnheiten sein und könne nicht verordnet werden. &#8220;Wir müssen einen mündigen Verbraucher erziehen, der weiß, wie viel gesund und vertretbar ist und wann alkoholische Getränke zu vermeiden sind. Dieser Grundgedanke sollte auch den europäischen Gesetzgeber leiten.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Spirituosenumsatz in Deutschland betrug im Jahr 2014 ca. 4,6 Milliarden Euro. Die Branntweinabgaben beliefen sich auf rund 2 Milliarden Euro. Der Pro-Kopf-Konsum lag bei 5,4 Litern. Das Gesamtmarktangebot betrug rund 700 Millionen Flaschen. Damit ist der deutsche Spirituosenmarkt im Ländervergleich weiterhin der größte in der EU.</p>
<p style="text-align: justify;">Auszug aus dem Fachmagazin<a href="http://www.kleinbrennerei.de" target="_blank"> &#8220;Kleinbrennerei&#8221; </a>05/2015<br />
BSI</p>


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		<title>Finger weg von Schwarzgebranntem</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2015 15:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Koenig]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Brennerei-Kellerei-Mosterei]]></category>
		<category><![CDATA[Rekru]]></category>
		<category><![CDATA[Destillate]]></category>
		<category><![CDATA[Spirituosen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesfinanzhof entscheidet zu Steuerhehlerei Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFG) haftet der Steuerhehler, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt, gesamtschuldnerisch mit dem Schwarzbrenner auf Zahlung der hinterzogenen Branntweinsteuer. Bei dem diesem Urteil zugrundeliegenden Fall hatte eine Frau mittels ihrer GmbH mehrfach über einen Zwischenhändler Branntwein gekauft, der in einer nicht genehmigten Brennerei schwarz gebrannt worden war. Aufgrund dessen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bundesfinanzhof entscheidet zu Steuerhehlerei</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFG) haftet der Steuerhehler, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt, gesamtschuldnerisch mit dem<span id="more-757"></span> Schwarzbrenner auf Zahlung der hinterzogenen Branntweinsteuer. Bei dem diesem Urteil zugrundeliegenden Fall hatte eine Frau mittels ihrer GmbH mehrfach über einen Zwischenhändler Branntwein gekauft, der in einer nicht genehmigten Brennerei schwarz gebrannt worden war. Aufgrund dessen wurde sie vom Zuständigen Landgericht wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision blieb erfolglos.<br />
Daneben erließ das zuständige Finanzamt einen Steuerbescheid gegen alle an den Geschäften beteiligten Personen, wobei diese gemäß § 71 Abgabenordnung (AO) als Gesamtschuldner auf Zahlung der nicht entrichteten Branntweinsteuer in Anspruch genommen wurden.<br />
Nach dem erfolglosen Einspruch gegen den Steuerbescheid rief die Frau das Finanzgericht (FG) an. Das FG zog die Akte des Strafverfahrens bei und übernahm die darin getroffenen Feststellungen des Landgerichts, ohne selber den Sachverhalt aufzuklären. In der Sache bestätigte das FG die gesamtschuldnerische Haftung der Klägerin mit dem Zwischenhändler und dem Schwarzbrenner.<br />
Daran hatte der BFH nichts auszusetzen. Zum einen spräche nichts gegen die Übernahme der Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts, obwohl es eine grundlegende Pflicht der Finanzgerichte ist, den jeweiligen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Da die Klägerin vor dem FG jedoch nicht substantiert dargelegt hatte, dass die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen unzutreffend seien, konnte das FG auf eine eigene Tatsachenermittlung verzichten.<br />
Zum anderen könne sich die Klägerin nicht auf eine lediglich anteilige Haftung berufen. Zwar gibt es spezielle Konstellationen, in denen der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung nur anteilig herangezogen werden kann, wenn die Mittel des Steuerschuldners nicht ausreichen, um die Steuerschuld zu begleichen. Hier läge es jedoch anders, da der Grundsatz der anteiligen Haftung auf den Steuerhehler, der für die vom Schwarzbrenner hinterzogenen Steuer in Anspruch genommen wird, nicht anzuwenden ist (BFH, Urteil vom 23.04. 2014, Az VII R 41/12).</p>
<p><strong>FREIHEITSSTRAFE DROHT</strong></p>
<p>Der Ankauf oder die Vermarktung von nicht ordnungsgemäß versteuertem Branntwein mit der Absicht, sich zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 374 AO).<br />
Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, so droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Dazu kommt eine volle Haftung für die hinterzogene Branntweinsteuer, was bei den hohen Branntweinsteuersätzen schnell zu einer ganz enormen Forderung des Finanzamts führen kann.</p>
<p>Auszug aus dem Fachmagazin <a href="http://www.kleinbrennerei.de" target="_blank">&#8220;Kleinbrennerei&#8221; </a>11/2014<br />
RA Ulrich Kerner<br />
Faensen Haegert Fuchs RAe, Berlin<br />
www.fhf-recht.de</p>


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		<title>Trinkfertig machen von Destillaten</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 15:24:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Koenig]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Brennerei-Kellerei-Mosterei]]></category>
		<category><![CDATA[Brennereibedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Rekru]]></category>
		<category><![CDATA[Destillate]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Tropfen Wasser zählt! Für viele ist die Trinkstärke ein nahezu unantastbarer Wert, der seit Generationen überliefert wurde. Hoher Alkoholgehalt ist für manche auch ein Zeichen der Qualität. Dies ist jedoch schlichtweg unrichtig. Der Alkoholgehalt mit dem ein Destillat in die Flasche gefüllt werden soll muss individuell auf das jeweilige Produkt abgestimmt werden. Es ist zu sehen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Jeder Tropfen Wasser zählt!</strong><br />
Für viele ist die Trinkstärke ein nahezu unantastbarer Wert, der seit Generationen überliefert wurde. Hoher Alkoholgehalt ist für manche auch ein Zeichen der Qualität. Dies ist jedoch schlichtweg unrichtig. Der Alkoholgehalt mit dem ein Destillat in die Flasche gefüllt werden soll muss individuell auf das jeweilige Produkt abgestimmt werden.</p>
<p><span id="more-348"></span> Es ist zu sehen wie ein maßgeschneiderter Anzug. Wenn die Volumenprozent nicht passen ist das Destillat meist nicht harmonisch rund und wirft bildlich gesprochen, unschöne &#8220;Falten&#8221;. Jahrgangsunterschiede sowie Unterschiede der Früchte und auch feinste technologische Unterschiede können durch den perfekten Alkoholgehalt positiv heraus gearbeitet werden. Dazu ist es notwendig mit Kleinstmengen den &#8220;richtigen&#8221;. Punkt zu finden. Dieses Austüfteln kann bei Prämierungen durchaus die einen oder anderen Punkte nach oben bringen. Grundsätzlich ist es so, dass viele Faktoren beachtet werden müssen aber letztlich das Ergebnis zählt. Ein perfekt ausgewogenes rundes und harmonisches Destillat ist das Ziel eines jeden Brenners. Um dies zu erreichen sollte man mit einer Kleinstmenge verschiedene Alkoholgehalte ausprobieren. So zum Beispiel wäre es durchaus ratsam die Kleinstmenge auf 38 % Vol., 40 % Vol. und 42 % Vol. einzustellen und dann durch Verkosten den passenden Alkoholgehalt heraus zu finden.</p>
<p><strong>Mischungskreuz und Gewichtsprozent</strong><br />
Hier wird mit dem Mischungskreuz gearbeitet. Jedoch werden die % Vol. (Volumenprozent) zuerst auf % Maß. (Massenprozent) umgerechnet. Für diese Umrechnung werden die <a title="amtliche Alkoholtafeln" href="http://www.rekru.de/product_info.php?products_id=Amtliche-Alkoholtafeln-202">amtlichen Alkoholtafeln </a>herangezogen. Der Vorteil liegt darin, dass ein Kilogramm, unabhängig von der Temperatur immer ein Kilogramm bleibt. Das Volumen ändert sich, aber das Gewicht bleibt gleich. Somit kann man über die Gewichtsbestimmung sehr einfach und vor allem sehr genau die gewünschte Trinkstärke berechnen und auch einstellen.</p>
<p><strong>Filtrieren von Destillaten &#8211; ein kräftiger Einschnitt in das Produkt<br />
</strong>Manche Destillate werden beim Herabsetzen auf Trinkstärke milchig trüb. Dieser Vorgang passiert nicht immer. Ist der Schnaps nach dem Ausmischen mit Wasser klar, bedarf es keinerlei Filtration. Die eventuell entstandene Trübung wird auch oft als Opalessenz bezeichnet, abgeleitet vom Aussehen des Halbedelsteins, dem Opal. Die Trübungen entstehen, wenn durch die Zugabe von Wasser der Alkoholgehalt sinkt, damit die Löslichkeit der ätherischen Ölen und zum Teil auch jene von Fuselölen nicht mehr gegeben ist. Einst wurden die Destillate bei rund 50 % Vol. abgefüllt und man ist somit diesem Problem ausgewichen. Heute weiß man aber, dass bei 39 % Vol. bis 42 % Vol. die feinen Fruchtaromen besonders zur Geltung kommen. Filtriert wird in gekühltem Zustand.  Zwischen minus 5 und plus 10 Grad Celsius. Sind die Kunden informiert, dass Schnaps bei Zimmertermperatur getrunken werden soll, rund 3 bis 5 Grad Celsius durchzuführen. Je tiefer herunter gekühlt wird, desto mehr Fette und Öle fallen aus und desto mehr Aroma verliert der Brand dann auch.</p>
<p>Bevor man mit der Filtration beginnt, ist aber eines noch ganz wichtig: Der Filter selbst. Verwendet man Papierfilter, so sind diese mit klarem, frischem Wasser ausgewaschen.  Wird das nicht gemacht, schmecken die Produkte dann oft papierig oder leicht chemisch.<a title="Kerzenfilter" href="http://www.rekru.de/product_info.php?products_id=CALIDUS-Kerzenfilter-7091"> Kerzenfilter </a>sollten vor dem Einsatz auch gespült werden und das Spülwasser muss unbedingt verkostet werden. Nur dann ist man sich auch sicher, dass der Filter geschmacksneutral ist und keinen Fremdgeschmack in das fertige Produkt bringt. Beherzt man diese wenigen Punkte, kann auch beim Filtrieren fast nichts mehr schief gehen und man ist auf dem besten Weg zu ausgezeichneten Qualitäten. Bei der Filtration ist weniger meist mehr.<br />
<a href="http://www.kleinbrennerei.de">www.kleinbrennerei.de</a></p>


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		<title>(Obst)Geiste &#8211; das Wichtigste in Kürze</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 07:36:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Koenig]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Brennerei-Kellerei-Mosterei]]></category>
		<category><![CDATA[Rekru]]></category>
		<category><![CDATA[Brennereibedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Brennereizubehör]]></category>
		<category><![CDATA[Destillate]]></category>
		<category><![CDATA[Obstgeiste]]></category>
		<category><![CDATA[Spirituosen]]></category>

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		<description><![CDATA[SPEZIALITÄTEN AUS DER ABFINDUNGSBRENNEREI Die Herstellung von Obstgeisten erscheint auf den ersten Blick einfacher als diejenige von Obstbränden, weil dazu weniger Verfahrensschritte erforderlich sind. Trotzdem sind auch hier, will man Qualitätsprodukte herstellen, umfangreiche brennerei-technologische Kenntnisse erforderlich. Hinzu kommt noch eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die eingehalten werden müssen. In der &#8220;Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>SPEZIALITÄTEN AUS DER ABFINDUNGSBRENNEREI</strong></p>
<p>Die Herstellung von Obstgeisten erscheint auf den ersten Blick einfacher als diejenige von Obstbränden, weil dazu weniger Verfahrensschritte erforderlich sind. Trotzdem sind auch hier, will man Qualitätsprodukte herstellen, umfangreiche brennerei-technologische Kenntnisse erforderlich. Hinzu kommt noch eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die eingehalten werden müssen.<span id="more-316"></span></p>
<p>In der &#8220;Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89&#8243; sind die gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung von Spirituosen der Kategorie &#8220;Geist&#8221; in Anhang II Nr. 17 eindeutig festgelegt.</p>
<p><strong>WANN IST EIN GEIST EIN GEIST?</strong></p>
<p>Nach wie vor gilt die Grundregel, dass Geiste aus zuckerarmen Früchten oder Beeren hergestellt werden dürfen. Geiste aus Williams-Christ-Birnen, Quitten, Aprikosen, Pfirsichen, Mirabellen und Orangen sind weiterhin nicht zulässig, auch wenn sie immer wieder einmal in den Handel kommen.<br />
Die derzeitige Trendspirituose Haselnussgeist darf nur dann als &#8220;Geist&#8221; deklariert werden, wenn zur Herstellung ausschließlich Haselnüsse und &#8220;Feinsprit&#8221; verwendet wurden. Zusätze, die der Aroma- bzw. Geschmacksverbesserung dienen, verwandeln den &#8220;Geist&#8221; in eine &#8220;Spirituose&#8221;, die  dann auch entsprechend gekennzeichnet werden muss.<br />
Danach ist Geist mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangstoffes eine Spirituose, die durch Mazeration von in der Kategorie 16 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführten unvergorenen Früchten und Beeren oder von Gemüse, Nüssen oder anderen pflanzlichen Stoffen wie Kräuter oder Rosenblätter in Ethylalkolhol landwirtschaftlichen Ursprungs und anschließender Destillation zu weniger als 86 % Vol. gewonnen wird. Der Mindestalkoholgehalt des fertigen Geistes beträgt 37,5 % Vol. Die Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangstoffes muss angegeben werden. Geiste dürfen zudem nicht aromatisiert werden. Außerdem gilt das Färbungsverbot nach EG-Farbstoff-Richtlinie.</p>
<p><strong>BRENNEREITECHNOLOGISCHE KENNTNISSE ERFORDERLICH</strong></p>
<p>Bei Obstgeisten hat man immer Gewähr, dass die typischen Früchte auch sehr sauber in das Destillat übergehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zur Gärung der klassischen Obstmaischen während der Mazeration keine negativen Gärungsnebenprodukte entstehen. Trotzdem gilt auch hier, dass nur einwandfreies Rohmaterial verwendet werden darf, will man ein ansprechendes Produkt herstellen.<br />
Aber selbst wenn Gefahrenquellen wie Fehlgärung oder Maischelagerung bei der Geistherstellung ausgeschlossen werden können, muss hier mit großer Sorgfalt gearbeitet werden. Auch bei der Herstellung von Obstgeisten ist die Qualität des verwendeten Rohstoffs die Basis für die Qualität des späteren Destillates. Deshalb muss man bei der Auswahl der Früchte besonders kritisch sein, denn qualitativ hochwertige Obstgeiste sind gekennzeichnet durch die Verwendung besonders aromatischer, sehr sorgfältig ausgesuchter Partien.</p>
<p><strong>WELCHES FRUCHTVERHÄLTNIS SOLL MAN WÄHLEN?</strong></p>
<p>Auch bei der eingesetzten Rohstoffmenge darf nicht gespart werden. So sollten je Liter Alkohol bei Schlehen 2 kg, bei Himbeeren und Vogelbeeren 1 bis 1,5 kg eingesetzt werden. Bei den besonders aromatischen Waldhimbeeren reicht ein Verhältnis 1 : 1. Entgegen anders lautenden Literaturangaben hat sich ein in unserem Hause mit einem Verhältnis 2 : 1 angesetzter Obstgeist aus Schwarzen Johannisbeeren als sehr typisch, also ohne jede Fremdnote, erwiesen. Gerade bei Himbeeren ist darauf zu achten, dass diese beim Ansetzen noch nicht angegoren sind. Dies zu vermeiden ist jedoch nicht immer ganz einfach, da deren Ernte in eine relativ warme Jahreszeit fällt. Deshalb müssen sie sofort überspritet werden. Auch ein Einfrieren für eine spätere Verarbeitung ist ohne Qualitätsverlust möglich.</p>
<p><strong>BESONDERHEITEN &#8211; DAS GILT ES ZU BEACHTEN</strong></p>
<p>Eine wichtige Voraussetzung für eine Erfolgversprechende Verarbeitung bei Schlehen und Vogelbeeren ist, dass diese Früchte vorher einer Frosteinwirkung ausgesetzt waren. Dieser Kälteschock löst gerade bei Schlehen den Abbau von Gerbstoffen aus. Dadurch werden die Früchte aromatischer. Sollte aufgrund der klimatischen Verhältnisse eine Frosteinwirkung nicht stattgefunden haben, kann man diese auch durch eine &#8220;künstliche&#8221; Behandlung in einer Tiefkühltruhe ersetzen. Schlehen haben relativ große Steine und eine dünne Fruchtfleischhülle, die allerdings eine sehr feste Haut hat. Bei der Vorbereitung der Beeren für die Mazeration können daher auch die Steine leicht zerstört werden und so zu einem zu starken Bittermandelton im Destillat führen. Deshalb sollte man Schlehenansätze spätestens nach einer Woche abdestillieren. Eine sichere Aufarbeitung von Schlehen ist daher nur mit einer großzügig eingestellten Walzenmühle oder einem <a title="Schneide-u-Rührwerke" href="http://www.rekru.de/index.php?cPath=Maschinen-Schneideruehrwerke-br-Ruehrgeraete-335_126">Schneid- und Rührwerk </a>möglich.<br />
Bei Himbeeren reicht eine Mazerationszeit von ein bis zwei Tagen für einen ausreichenden Aromaaustausch aus. Eine zu lange Extraktionszeit birgt die Gefahr, dass die zahlreich vorhandenen Samen auch mit ausgelaugt werden und das feine Himbeeraroma überlagern.</p>
<p><strong>AUCH HIER: VOR- UND NACHLAUFABTRENNUNG UNERLÄSSLICH</strong></p>
<p>Da bei der Herstellung von Obstgeisten immer nahezu reiner Ethylalkohol verwendet wird, gehen viele Brenner davon aus, dass man bei deren Destillation zumindest keinen Vorlauf mehr abtrennen muss. Dies ist aber nicht so. Auch hier reichert sich beim Anlaufen des Destillates noch Vorlauf an, natürlich nicht so viel wie bei Obstmaischen. Um eine sichere Abscheidung zu gewährleisten, sollte man deshalb zunächst einmal 200 ml sammeln und danach etwa 10 Fraktionen zu je 50 ml abfangen. Nun kann man sich in Ruhe von der letzten Fraktion her durch eine sensorische Untersuchung der Umschaltfraktion nähern. Ist man sich dabei nicht ganz sicher, leistet der Vorlauf-Abtrennungstest gute Dienste.<br />
Die Abtrennung des Nachlaufes kann man einfacher und vor allem sicherer vornehmen, wenn beim Brenngerät im dritten Verstärkerboden ein Thermometer eingebaut ist. Zeigt dies 92° C an, befinden sich hier bereits Nachlaufbestandteile. Nun sollte man die Vorlage in ein separates Gefäß entleeren und diesen Vorgang nochmals wiederholen. Zwischen diesen beiden Fraktionen ist dann schon ein deutlicher Unterschied in Richtung typischer Nachlaufkomponenten zu erkennen. Zumeist kann die zweite Fraktion schon eindeutig dem Nachlauf zugeordnet werden. Die Abtrennung des Nachlaufes über das <a href="http://www.rekru.de/product_info.php?products_id=Vorlage-Alkoholometer-ohne-Thermometer-1562">Vorlage-Alkoholometer (&#8220;Alkohol-Spindel&#8221;), </a>wie z. B. das &#8220;Herunterbrennen auf 50 % Vol., ist nicht mehr zeitgemäß.</p>
<p><strong>DESTILLATION: ZEIT AUSREICHEND UND RICHTIG BEMESSEN!</strong></p>
<p>Für einen Abtrieb sollte man einen Brenntag einkalkulieren. Bei einem Ansatz Alkohol zu Frucht von 1 : 2 sind in einer vollen Brennblase etwa 50 l Alkohol. Bei einer Destillationsgeschwindigkeit von 6 l in der Stunde und einer Anlaufzeit von etwa einer Stunde kommt man auf diesen Zeitraum, auch wenn man im Nachlaufbereich schneller destillieren kann. Die Nachläufe sollte man auf jeden Fall sammeln. Reicht deren Menge für eine sinnvolle Destillation aus, kann man diese dann dazu steuerfrei anmelden.</p>
<p><strong>Praxisbeispiel</strong><br />
Ansatz von 40 kg Schwarzen Johannisbeeren mit 25 l Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit einem Alkoholgehalt von 96,3 % Vol. Dieser Ansatz entspricht nicht den bisherigen Literaturangaben, die von einem deutlich geringeren Fruchteinsatz von max. 1 : 1 ausgehen. Insgesamt wurden also 23,9 l Alkohol verwendet.<br />
Die Destillation erfolgte nach sechs Tagen ohne Verstärker, also nur mit Kühlung des Dephlegmators. Es ergab sich folgendes Ergebnis, ermittelt mit Hilfe der Tafel 2 der Amtlichen Alkoholtafeln:<br />
<strong>&gt; Vorlauf:</strong><br />
0,25 kg (0,3 l) mit 85 % Vol.: 0,3 l Alkohol<br />
<strong>&gt; Mittellauf:</strong><br />
19,0 kg (23,5 l) mit 86 % Vol.: 19,4 l Alkohol<br />
<strong>&gt; Nachlauf:</strong><br />
3,6 kg (4,5 l) mit 65 % Vol.: 2,8 l Alkohol<br />
Alkoholausbeute bei der Destillation: 22,5 l Alkohol<br />
Bezogen auf die ursprünglich eingesetzte Alkoholmenge entspricht dies einer Destillationsausbeute von 94 % bzw. einem Destillationsverlust von 6 %. Der Anteil des Mittellaufs beträgt dabei 86 %.<br />
Anzumerken ist noch, dass die Brennblase mit Wasser auf 120 l aufgefüllt wurde. Laut Brennbuch betrug die Destillationszeit 6 Stunden und 10 Minuten.</p>
<p>Auszug aus dem Fachmagazin<strong> &#8220;Kleinbrennerei 6/2011&#8243;</strong><br />
<strong>Autor:</strong> Otfried Jung, Institut für Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie, FG Gärungstechnologie mit Lehrbrennerei, Stuttgart-Hohenheim<br />
<a href="http://www.kleinbrennerei.de">www.kleinbrennerei.de</a></p>
<p> </p>


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		<title>Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB)</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Oct 2010 07:14:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Koenig]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Brennerei-Kellerei-Mosterei]]></category>
		<category><![CDATA[Rekru]]></category>
		<category><![CDATA[Destillate]]></category>
		<category><![CDATA[Spirituosen]]></category>

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		<description><![CDATA[Branntweinmonopol &#8211; was gilt nach dem 30. September 2010? Das laufende Betriebsjahr der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ( BfB) endet zum 30. September 2010, doch ist die Verlängerung der Beihilfenregelung sowie deren weitere Ausgestaltung auf EU-Ebene noch nicht formell beschlossen. Dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. Juni 2010 liegt die Zusage an die Bundesregierung zu Grunde, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Branntweinmonopol &#8211; was gilt nach dem 30. September 2010?</strong></p>
<p>Das laufende Betriebsjahr der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ( BfB) endet zum 30. September 2010, doch ist die Verlängerung der Beihilfenregelung sowie deren weitere Ausgestaltung auf EU-Ebene noch nicht formell beschlossen. <span id="more-260"></span><br />
Dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. Juni 2010 liegt die Zusage an die Bundesregierung zu Grunde, die an Deutschland gerichtete Ausnahmeregelung zur Fortführung des Branntweinmonopols letztmalig zu verlängern. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission dürfen die Abfindungs-, Obstgemeinschaftsbrennereien und Stoffbesitzer bis Ende 2017  jährlich maximal 60 000 hl Alkohol erzeugen und an die BfB abliefern. In den Jahren 2013 bis 2016 wird Deutschland der Kommission einen jährlichen Auslaufplan für das folgende Jahr betreffend die Abfindungs-, Obstgemeinschaftsbrennereien und Stoffbesitzer vorlegen. Einzelheiten hierzu müssen noch festgelegt werden.</p>
<p><strong>SCHÄUBLE BILLIGT ÜBERGANGS-MODELL</strong></p>
<p>Es ist davon auszugehen, dass der erwartete formelle EU-Rechtsakt zur Verlängerung des Monopols über 2010 hinaus nach dem 30. September 2010, d. h. im neuen Betriebsjahr 2010/11 ergehen wird. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit hat Bundesfinanzminister Dr. Schäuble am 7. Juli 2010 zunächst ein mit den Bundesverbänden der deutschen Brennereiwirtschaft abgestimmtes Übergangsmodell gebilligt.<br />
Danach wird es ein sog. &#8220;Rumpfbetriebsjahr&#8221; vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2010 geben. Die im Branntweinmonopol aktiven Alkoholerzeuger können ihre Ernte im Rahmen der festgelegten Bedingungen zu Alkohol verarbeiten und an die BfB abliefern. Die Einzelheiten des Verfahrens für das Rumpfbetriebsjahr 2010 (z. B. Höhe des Übernahmegeldes, Aufteilung der zulässigen Produktionsmenge, Ablieferungszeitpunkt etc.) wird die BfB wie bisher mit Bekanntmachung noch gesondert Anfang Oktober veröffentlichen. Im Rumpfbetriebsjahr 2010 darf die Produktionsmenge von bis zu 13 000 hl Alkohol (für die Abfindungs-, Obstgemeinschaftsbrennereien und Stoffbesitzer) nicht überschritten werden. Sofern die Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol auf EU-Ebene beschlossen wird, geht das Rumpfbetriebsjahr 2010 in ein normales Betriebsjahr 2010/11 unter Fortgeltung der im Oktober 2010 festgesetzten Erzeugungsbedingungen über.<br />
Für die Abfindungs-, Obstgemeinschaftsbrennereien und Stoffbesitzer beschränkt sich das beschriebene Übergangsmodell auf die Berechtigung, weiterhin Rohalkohol erzeugen und bis zum 15. Dezember 2010 an die BfB abliefern zu können.<br />
Alkohol, der für die Selbstvermarktung bestimmt ist, kann nach wie vor (auch über den 15. Dezember 2010 hinaus) im Rahmen der derzeit geltenden Bestimmungen erzeugt werden.<br />
Im November 2010 werden die Alkoholerzeuger über den Verhandlungsstand auf EU-Ebene und die Auswirkungen auf das Branntweinmonopol erneut informiert.<br />
Die originaltexte können auf der Homepage der BfB unter <a href="http://www.bfb-bund.de">www.bfb-bund.de</a> und unter <a href="http://www.zoll.de">www.zoll.de</a> eingesehen werden.</p>
<p>Quelle: Fachmagazin Kleinbrennerei 10/2010<br />
Eberhard Haake, Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB), Offenbach<br />
<a href="http://www.kleinbrennerei.de">www.kleinbrennerei.de</a></p>


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